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Geld soll nicht mehr in Pensionsfonds fließen
Thüringens Regierung will Zahlungen an den Pensionsfonds für Beamtinnen und Beamte aussetzen. Der DGB hält das nicht für zulässig. Beamtinnen und Beamte leisteten dauerhaft „einen schmerzhaften finanziellen Beitrag zur Finanzierung der in Thüringen ab 2020 zu erwartenden sprunghaft ansteigenden Versorgungslasten“, betont er in einer Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben. Es widerspreche rechtsstaatlichen Grundsätzen, dass die Landesregierung diese Beiträge „nicht wie vorgeschrieben in den Pensionsfonds einzahlt, sondern zweckentfremdet für andere Dinge ausgibt“. Wenn sie meine, die Versorgungslasten ohne kontinuierliche Einzahlungen in den Fonds finanzieren zu können, „dann sollten unseres Erachtens zunächst die Einsparungen bei den Bediensteten aufgehoben und die Besoldung und Pensionen entsprechend angehoben werden“. Seit 1999 werden 0,2 Prozent der Besoldungserhöhung dem Fonds zugeführt. Zusätzlich sinkt das Versorgungsniveau in acht Schritten von 75 Prozent der letzten Dienstbezüge auf 71,75 Prozent. Der Unterschiedsbetrag fließt in die Rücklage. Laut Landesbesoldungsgesetz sollen die auf den 30. Juni 2008 folgenden fünf Besoldungsanpassungen nicht vermindert werden. Drei Anpassungen wurden bereits vorgenommen. Für die beiden nächsten will das Land die Einzahlung in den Fonds aussetzen.
Quelle: Beamten-Magazin 02/2011