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Neues Personalvertretungsrecht auf dem Weg
Das Landeskabinett hat einen Entwurf für ein neues Personalvertretungsgesetz in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Innenminister Ralf Jäger (SPD) versprach eine „neue Kultur der Mitbestimmung und des gegenseitigen Vertrauens“ im öffentlichen Dienst. Die Personalratstätigkeit soll ausgeweitet und daher die Zahl der Freistellungen der Interessenvertreter erhöht werden. In Behörden ab 200 Mitarbeitern soll das Personalratsmitglied vollkommen freigestellt werden. Bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungen oder Versetzungen muss der Personalrat wieder zustimmen. Das ist eine der Forderungen des DGB, die aufgegriffen wurden. Die frühere Landesregierung hatte die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst 2007 stark eingeschränkt.
Quelle: Beamten-Magazin 02/2011