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Bundeswehr: Defizite bei der Vereinbarkeit von Dienst und Familie
Wie der Wehrbeauftragte der Bundesregierung, Hellmut Königshaus, in seinem Jahresbericht 2010 mitteilt, bestehen bei der Bundeswehr Defizite bei der Vereinbarkeit von Dienst und Familie. Königshaus bemängelt die Umsetzung der Konzeption „Vereinbarkeit von Familie und Dienst“ des Bundesverteidigungsministeriums, welche bereits seit über vier Jahren bestehe. Zwar seien erste Schritte vorgenommen worden, jedoch bestünden weiterhin erhebliche Mängel wie im Bereich der Kinderbetreuung. So fehle es an den Bundeswehrstandorten nach wie vor an Betreuungsplätzen. Der Wehrbeauftragte nimmt dabei den Dienstherrn in die Pflicht, im Rahmen seiner Fürsorgepflicht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Dienst zu gewährleisten. Das Pendeln zwischen Dienst- und Wohnort sowie Abwesenheit durch sonstige dienstliche Verpflichtungen belasteten das Familienleben zahlreicher Soldatinnen und Soldaten zusätzlich. Zudem würden beispielsweise Anträge auf Teilzeitarbeit insbesondere im Sanitätsdienst aufgrund mangelnder Ausgleichsmöglichkeiten oftmals abgelehnt.
Bei der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst gehe es jedoch nicht nur um eine Entlastung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Familien an sich. Im Hinblick auf einen steigenden Wettbewerb um geeignete Bewerberinnen und Bewerber in der Zukunft spielten solche „zentralen Attraktivitätsfaktoren“ eine immer größere Rolle. Der Dienstherr sei nun in der Pflicht, durch zusätzliche Mittel die Attraktivität des Arbeitgebers Bundeswehr in diesem Bereich deutlich zu verbessern.
Quelle: Beamten-Magazin 02/2011