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Familienzuschlag nicht nur für Eheleute
In Berlin sollen homosexuelle Beamtinnen und Beamte einen Familienzuschlag erhalten. Der Entwurf des neuen Landesbesoldungsgesetzes regelt den Bezug eines Familienzuschlags für Beamtinnen und Beamte, die Kinder ihres Lebenspartners oder ihrer –partnerin in ihrem Haushalt aufgenommen haben. Der DGB Berlin-Brandenburg begrüßt, dass damit Lebenspartnerschaften und Ehen gleichgestellt werden. Auf dem Bundeskongress 2010 hat der DGB beschlossen, gegen Diskriminierung und Benachteiligung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern einzutreten. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf fordert die Bezirksvorsitzende Doro Zinke den Senat auf, auch auf ein diskriminierungsfreies Versorgungsrecht hinzuwirken. Die Regelungen des Besoldungs- und Versorgungsrechts, die sich nur auf Ehepartner beziehen, sollten angepasst werden.
Quelle: Beamten-Magazin 02/2011
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