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GEW-Erfolg: Lehrer dürfen streiken
Das Verhängen von Disziplinarmaßnahmen gegen an Streiks beteiligte Beamte, insbesondere Lehrer, verstößt gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Koalitionsfreiheit. Mit diesem Urteil hat die 1. Landesdisziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf eine Disziplinarverfügung der Bezirksregierung Köln aufgehoben. Eine verbeamtete Lehrerin hatte gegen die über sie verhängte Geldbuße von 1.500 Euro wegen der Teilnahme an Warnstreiks der GEW im Januar und Februar 2009 geklagt. Dies sei zwar ein Dienstvergehen nach den Grundsätzen des Berufsbeamtentums, so die richterliche Urteilsbegründung, doch nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg müsse die Koalitionsfreiheit im Rahmen der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des Disziplinarrechts berücksichtigt werden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit hat die Kammer die Berufung gegen das Urteil beim Oberwaltungsgericht in Münster zugelassen. (Az.: 31 K 3904/10.O)
Quelle: Beamten-Magazin 01/2011