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Neue Verordnung zur Heilfürsorge
In Schleswig-Holstein ist eine neue Verordnung zur Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzug und bei der Feuerwehr in Kraft getreten. Der DGB hat vergeblich gefordert, auch Leistungen von Heilpraktikerinnen und -praktikern in den Anspruch auf Heilfürsorge einzuschließen. Er hatte sich auch dafür ausgesprochen, dass Beamtinnen und Beamten Heilfürsorge für eine Übergangszeit von zwei Monaten ohne Antrag weiter gewährt wird. Das betrifft den Fall, dass Beamtinnen oder Beamte in den Ruhestand versetzt werden oder ein anderes Amt einer anderen Laufbahn übernehmen, um ein Ausscheiden wegen Dienstunfähigkeit zu vermeiden. Wenn eine Behandlung noch nicht abgeschlossen ist, kann Heilfürsorge dann für bis zu zwei Monate weiter gewährt werden. Das Innenministerium macht dies jedoch davon abhängig, ob rechtzeitig eigene Vorsorge getroffen werden konnte und will im Einzelfall auf Antrag entscheiden.
Quelle: Beamten-Magazin 01/2011