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Lebenspartnerschaft mit Ehe gleichgestellt
Lebenspartner/innen homosexueller Beamtinnen und Beamter in Nordrhein-Westfalen sind durch eine Gesetzesnovelle nun besser abgesichert. Das Gesetz stellt Frauen und Männer, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben, bei Besoldung und Versorgung mit Eheleuten gleich. Die Neuregelung betrifft insbesondere die Hinterbliebenenversorgung und den Familienzuschlag. Sie gilt rückwirkend zum 1. Januar 2005. Die GdP hatte sich bereits 2003 für eine solche Initiative Nordrhein-Westfalens auf Bundesebene eingesetzt.
Quelle: Beamten-Magazin 01/2011