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Ehebezogene Regelungen auch für Lebenspartnerschaften
Ehebezogene Regelungen im öffentlichen Dienstrecht des Bundes sollen rückwirkend zum 1. Januar 2009 auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften übertragen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Insbesondere sollen im Bundesbesoldungsgesetz Lebenspartnerschaften in den Familienzuschlag und die Auslandsbesoldung einbezogen und Lebenspartner im Bundesbeamtengesetz in die Vorschrift zur Beihilfe aufgenommen werden. Im Beamtenund im Soldatenversorgungsgesetz sollen Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung einbezogen werden. Ferner sollen über den Auswärtigen Dienst die Vorschriften über die Fürsorge des Auswärtigen Amtes für die Ehegatten der ins Ausland entsandten Beamten auf Lebenspartner ausgedehnt werden. Die Einbeziehung von Lebenspartnern in die „ehebezogenen Vorschriften des öffentlichen Dienstrechts auf der Ebene von Rechtsverordnungen“ wie beispielsweise der Auslandszuschlagsverordnung oder der Bundesbeihilfeverordnung soll der Vorlage zufolge separat erfolgen.
Quelle: Beamten-Magazin 01/2011