DGB entwirft neues Personalvertretungsrecht; Nordrhein-Westfalen

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DGB entwirft neues Personalvertretungsrecht

Der DGB hat einen Entwurf für ein neues Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) in Nordrhein-Westfalen (NRW) vorgelegt. Ziel ist, NRW wieder zum „Mitbestimmungsland Nr. 1" zu machen. Der DGB schlägt Beteiligungstatbestände vor, die über die Bestimmungen des weitreichenden LPVG aus dem Jahr 1994 hinausgehen. Das betrifft zum Beispiel die Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Die Freistellungsregelungen für Personalräte sollen den Bestimmungen für Betriebsräte folgen. Der DGB überreichte den Entwurf Innenminister Ralf Jäger (SPD) nach einem Gespräch mit den Gewerkschaftsspitzenüber die Novellierung des LPVG. Der GdP-Landesvorsitzende Frank Richter zeigte sich zuversichtlich, dass „spätestens bis zum Sommer die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst wiederhergestellt ist". In einem offenen Brief an die Personalvertretungen kündigte der SPD-Fraktionsvorsitzende Norbert Römer einen Referentenentwurf noch für diesen Monat an. Römer versprach eine Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Dienststellenleitung „auf Augenhöhe". Die neue rot-grüne Landesregierung will Einschränkungen der Vorgänger im LPVG zurücknehmen.

Quelle: Beamten-Magazin 12/2010

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