Körzell: Pension mit 67 Jahren ist krasse Fehlentscheidung; Hessen

Doppelt informiert: "Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte"!

Für nur 19,50 Euro erhalten Sie 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte" sowie 1 x monatlich das Beamten-Magazin. Wir liefern bequem an Ihre Hausanschrift. Damit bleiben Sie in allen Fragen rund ums das Beamtenrecht auf dem Laufenden (u.a. Beihilfe, Beamtenversorgung, Besoldung). >>>Hier zur Bestellung 
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte 


Körzell: Pension mit 67 Jahren ist krasse Fehlentscheidung

Hessens Beamtinnen und Beamte gehen künftig erst mit 67 statt mit 65 Jahren in Ruhestand. Der DGB und ver.di kritisieren diesen Beschluss des Landtags als „krasse Fehlentscheidung“. Der DGB-Bezirksvorsitzende Stefan Körzell monierte: „Statt mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen, soll wieder mal auf Kosten der Beamtinnen und Beamten der Staatshaushalt saniert werden.“ Dies finde sich sogar in der Begründung zum Entwurf für das Dienstrechtsneuordnungsgesetz und sei „an Zynismus kaum zu überbieten“. Als Erfolg verbuchen die Gewerkschaften, dass sie verhindern konnten, dass die Altersgrenze auch für Schwerbehinderte heraufgesetzt wurde. Beschäftigte bei der Polizei, Feuerwehr und im Justizvollzug können im Alter von 60 Jahren nach zehn Jahren Schicht- und Wechselschichtdienst ohne Abzüge ausscheiden und nicht erst nach 20 Jahren(s. auch S. 9).

Quelle: Beamten-Magazin 12/2010


zurück zur Übersicht
Startseite | Sitemap | Publikationen | Newsletter | Kontakt | Impressum
www.beamten-informationen.de © 2012