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DGB will durchlässigere Laufbahnen
Die Vorschläge zur Reform des Laufbahnrechts der Berliner Beamtinnen und Beamten gehen dem DGB nicht weit genug. In seiner Stellungnahme zum Entwurf für ein „Zweites Dienstrechtsänderungsgesetz“ kritisiert er, das System aus zwei Laufbahnen sei zu wenig durchlässig. Die Hürden zwischen einfachem und mittlerem sowie gehobenem und höherem Dienst blieben bestehen – „Aus den Hürden beim Aufstieg werden Sonderregelungen zur Beförderung“. Der DGB ist nicht einverstanden damit, dass beim Wechsel zwischen Laufbahnzweigen keine Einführung, Qualifizierung oder weitere Ausbildung vorgesehen ist. Er tritt für einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung ein und will Vorgesetzte verpflichten, regelmäßig mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Bildungspläne zu verabreden. Der DGB vermisst im Entwurf einen Perspektivwechsel: weg von beamtenrechtlichen Grundsätzen wie Lebenszeit- und Laufbahnprinzip hin zu einer Personalentwicklung, die Fähigkeiten und Bedürfnisse der Beschäftigten in den Mittelpunkt rückt. Mit dem Entwurf soll das Dienstrecht weiter modernisiert werden.
Quelle: Beamten-Magazin 12/2010