Landesregierung sagt frühzeitige Beteiligung zu; Thüringen

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Landesregierung sagt frühzeitige Beteiligung zu

Thüringens Regierung wird die Spitzenvertretungen der Gewerkschaften umfassend und zeitiger als bisher an beamtenrechtlichen Regelungen beteiligen. Dazu unterzeichnete sie mit DGB, tbb beamtenbund und tarifunion Thüringen eine Beteiligungsvereinbarung. Damit werden das im Thüringer Beamtengesetz vorgeschriebene Beteiligungsverfahren bei der Regelung beamtenrechtlicher Verhältnisse von allgemeiner Bedeutung förmlich festgelegt und Spitzengespräche für einen vertrauensvollen und offenen Dialog verabredet. Die Gewerkschaften werden noch vor der Beratung der Gesetzentwürfe im Kabinett einbezogen. „Wir wollen die Entscheidungsspielräume nutzen, die der Freistaat seit der Föderalismusreform durch die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für das öffentliche Dienstrecht erhalten hat. Dies geht nur gemeinsam mit den Beschäftigten und in enger Abstimmung zwischen der Landesregierung und den Spitzenorganisationen der Beamtinnen und Beamten“, erklärten die Unterzeichner. Stefan Körzell, Vorsitzender des DGB-Bezirks, hält es für unvereinbar mit einem modernen öffentlichen Dienst, dass die Arbeitsbedingungen von Beamtinnen und Beamten noch immer einseitig per Gesetz oder Verordnung bestimmt werden.

Quelle: Beamten-Magazin 11/2010

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