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Früherer Ruhestand für Polizisten
Polizistinnen und Polizisten in Rheinland-Pfalz können ab 1. Juli 2011 früher in Ruhestand gehen. Die Lebensarbeitszeit wird mit dem jetzt im Landtag beschlossenen Dienstrechtsreformgesetz abgesenkt. Für den gehobenen und mittleren Dienst endet sie mit dem 62. Lebensjahr. Im höheren Dienst wurde sie auf 64 Jahre festgelegt. Tätigkeitszeiten im Wechselschichtdienst oder beim Sondereinsatzkommando werden faktorisiert; ab dem 20. Jahr wird die Lebensarbeitszeit pro Jahr in vier Monatsschritten abgesenkt. Demnach könnten Beamtinnen und Beamte mit 61 Jahren und acht Monaten ausscheiden. „Für den Wechselschichtdienst und andere belastete Dienste hätten wir mehr erwartet", kommentierte der stellvertretende Landesvorsitzende Heinz-Werner Gabler die Neuerungen. Kritik äußert die GdP auch daran, dass Rheinland-Pfalz unterschiedliche Altersgrenzen für verschiedene Laufbahngruppen beibehalte.
Quelle: Beamten-Magazin 11/2010