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Dienstrechtsform schränkt Mitbestimmung ein
Baden-Württembergs Landtag hat die Reform des Dienstrechts der Beamtinnen und Beamten beschlossen. Damit entfällt der einfache Dienst, mittlere Besoldungsgruppen erhalten mehr Geld. Mit der Reform steigt das Pensionseintrittsalter von 65 auf 67 Jahre. Die längere Lebensarbeitszeit ebenso wie die eingeschränkten Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen bleiben Hauptkritikpunkte des DGB. Laut Gesetz können Dienststellenleiter/innen bereits beschlossene Dienstvereinbarungen widerrufen. „Wer den Dienstherren größere Freiräume verschafft und gleichzeitig Mitbestimmungsrechte streicht, baut auf ein obrigkeitsstaatliches Verständnis des öffentlichen Dienstes und kann deshalb kein Lob vom DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften erwarten“, sagte DGB-Bezirkschef Nikolaus Landgraf. Der DGB hatte, unterstützt von SPD und Grünen, Korrekturen gefordert. Das neue Dienstrecht erwecke jedoch den Eindruck, dass Einsparungen die Oberhand behalten hätten. Enttäuscht äußerte sich Landgraf darüber, dass keine verbindlichen Aussagen zur Gesundheitsprävention getroffen worden seien.
Quelle: Beamten-Magazin 11/2010