Kein Einlenken bei Strafen für Streikende; Schleswig-Holstein

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Kein Einlenken bei Strafen für Streikende

Die GEW fordert den schleswig-holsteinischen Bildungsminister auf, nicht mit Strafen gegen Streikteilnehmer/innen vorzugehen. Eine gewählte Schulleiterin sowie Schulleitungsmitglieder in Probezeit sollen ihre Posten verlieren. Weitere Lehrer/innen, die am 3. Juni gegen Stellenabbau und für bessere Arbeitsbedingungen gestreikt hatten, sollen nicht befördert werden. „Maximal drei Stunden Streik rechtfertigen in keiner Weise, die Betroffenen trotz ansonsten guter Arbeitsleistungen von ihren Posten zu entfernen", appellierte der GEW-Landesvorsitzende Matthias Heidn an Minister Ekkehard Klug (FDP). „Die Disziplinarmaßnahmen gegen streikende Beamte müssen eingestellt werden", verlangte auch Beamten- und Tarifexpertin Ilse Schaad auf der tarifpolitischen Regionalkonferenz in Kiel. Das Streikverbot sei ein Relikt aus vordemokratischer Zeit. Beamtinnen und Beamten werde ein Grundrecht entgegen europäischer Rechtsprechung vorenthalten, kritisierte Schaad. Sie berief sich im Wesentlichen auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die Türkei wegen ihres Streikverbots für Staatsbedienstete verurteilt hatte. Die GEW will vergleichbare Entscheidungen erreichen. Sie geht davon aus, dass von Disziplinierungsmaßnahmen betroffene Lehrkräfte gute Chancen hätten, diese Prozesse zu gewinnen. Versuche von GEW und Landespolitikern, Strafen gegen die streikenden Lehrkräfte abzuwenden, blieben bisher erfolglos.

Quelle: Beamten-Magazin 10/2010

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