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Erfolg für TRANSNET:
Beamtete Lokführer gleichstellt
Wenn Tarifbeschäftigte nach traumatisierenden Erlebnissen krank werden, werden ihnen die variablen Entgeltbestandteile weitergezahlt. Diese Regelung gilt jetzt auch – durch intensive Verhandlungen der TRANSNET mit der Deutsche Bahn AG und dem Bundeseisenbahnvermögen – für verbeamtete Lokführerinnen und Lokführer. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2010 und umfasst z. B. Zulagen wie Sonn-, Feiertags-, Schicht- und Nachtdienstzulagen. Sie werden bis zu sechs Wochen bei solchen als Dienstunfall anzuzeigenden Vorfällen in voller Höhe weitergezahlt.
Quelle: Beamten-Magazin 10/2010