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DGB verlangt Gleichbehandlung homosexueller Paare
Der DGB Baden-Württemberg fordert für Beamtinnen und Beamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften die gleichen Rechte wie für Eheleute. Sie sollen mit der Dienstrechtsreform bei der Beihilfe und im Besoldungsund Versorgungsrecht gleichgestellt werden. Wie der DGB kritisiert, werden homosexuelle Beamtinnen und Beamte mit dem vorgelegten Gesetzentwurf „nur bei negativen Folgen“ wie dem Versorgungsausgleich wie Eheleute behandelt. Der DGB weist auf Regelungen des Bundes und Bayerns hin. „Die rote Laterne hängt im angeblich so weltoffenen Baden-Württemberg.“ Die Parlamentarier haben allerdings für sich eine Hinterbliebenenregelung getroffen, die eingetragene Lebenspartnerschaften einbezieht.
Quelle: Beamten-Magazin 10/2010