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Gewerkschaften sollen früh beteiligt werden
Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften in Thüringen sollen bei allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen künftig frühzeitig eingebunden werden. Das sieht eine Beteiligungsvereinbarung zwischen den Interessenorganisationen und der Landesregierung vor. Beteiligungspflichtig sind Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die das Rechtsverhältnis der Beamtinnen und Beamten beinhalten. Laut Vereinbarung werden Gesetz- und Verordnungsentwürfe den Spitzenorganisationen zeitgleich mit der Zuleitung an die Ressorts übermittelt. Die Spitzenorganisationen können innerhalb der den Ressorts eingeräumten Frist Stellung nehmen. „Gemeinsames Ziel ist eine Fortsetzung der umfassenden, vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit bei der Gestaltung beamtenrechtlicher Regelungen“, heißt es in der Präambel.
Quelle: Beamten-Magazin 09/2010
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