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Teilzeitanspruch für Richter ausgeweitet
Sachsen-Anhalt erweitert die Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung von Richterinnen und Richtern. In dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf für ein neues Landesrichtergesetz ist Teilzeit nicht mehr nur zur Betreuung und Pflege von Angehörigen möglich. Richter/innen können ihre Arbeitszeit auch aus sonstigen Gründen für mindestens sechs Monate reduzieren. Erstmals sind Dienstunfähigkeit und Nebentätigkeiten umfassend geregelt. Vorschriften zur Mitbestimmung der Richterschaft an Entscheidungen wurden ebenfalls überarbeitet. „Wichtig ist die Regelung, wie in den Justizzentren künftig die Richtervertretungen in die Beteiligung der Personalvertretungen der Beamten und Beschäftigten einbezogen werden", erläutert Justizministerin Dr. Angela Kolb (SPD). Es soll keine unterschiedlichen Beteiligungsergebnisse geben, wenn die Belange aller Bediensteten betroffen sind. Mit dem Gesetzentwurf soll das Landesrichterrecht an das Landesbeamtengesetz angepasst werden.
Quelle: Beamten-Magazin 09/2010
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