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Beihilfe in der Anhörung
Niedersachsens Regierung hat die neue Beihilfeverordnung zur Stellungnahme an die Verbände gegeben, die nun gehört werden sollen. Die Gewerkschaften sind aufgefordert, bis zum 15. Oktober Stellung zu nehmen. Die Verordnung soll die bisher angewendeten Beihilfevorschriften des Bundes ersetzen. Die wesentlichen Strukturprinzipien des Beihilferechts sind seit April 2009 im Niedersächsischen Beamtengesetz geregelt. Der DGB hatte hier bereits einen Anspruch auf Beihilfe für Beamtinnen und Beamte in Elternzeit angemahnt. Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung soll ihnen erstattet werden, um sie gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten in Elternzeit gleichzustellen.
Quelle: Beamten-Magazin 09/2010
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