SPD will Mitbestimmung in Verfassung verankern; Baden-Württemberg

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SPD will Mitbestimmung in Verfassung verankern

Beamtenbund und SPD-Fraktion in Baden-Württemberg unterstützen die Kritik des DGB an den Einschränkungen der Personalvertretungsrechte im öffentlichen Dienst. In einer gemeinsamen Pressekonferenz zur Dienstrechtsreform erklärten sie: „Der öffentliche Dienst kann nur mit den Beschäftigten, nicht gegen sie modernisiert werden." Mitbestimmung müsse als treibende Kraft für eine leistungsstarke öffentliche Verwaltung genutzt werden. Als Affront gegenüber den Beamtinnen und Beamten werteten die Vorsitzenden von DGB und Beamtenbund (BBW) das im Gesetzentwurf vorgesehene außerordentliche Kündigungsrecht der Dienststelle bei Dienstvereinbarungen. Diese Regelung gehe „einseitig zu Lasten der Mitarbeiter/innen". Dienstvereinbarungen können ohnehin unter Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die SPD will sich im Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass die Personalvertretungen gestärkt werden. Als erster Schritt soll die Mitbestimmung verfassungsrechtlich verankert werden.

Quelle: Beamten-Magazin 09/2010

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