Lehrerbezahlung: Wer bietet mehr?; Service

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Lehrerbezahlung: Wer bietet mehr?

Besoldung spezial

Seitdem jedes Land für das Dienstrecht seiner Beamtinnen und Beamten zuständig ist und damit auch die Besoldung regeln kann, hat sich die Schere bei der Bezahlung von Lehrkräften weit geöffnet. Inzwischen unterscheidet sich selbst die Struktur der Besoldung: Einige Länder halten am Dienstaltersprinzip fest und entlohnen ältere Berufsanfänger/innen mit einer höheren Einstiegsbezahlung. Andere haben auf Erfahrungsstufen umgestellt und bezahlen Berufsanfänger/innen altersunabhängig. Das Gehalt steigt mit der Berufserfahrung. Auch die in einzelnen Bundesländern unterschiedlichen Schulformen und Abgrenzungen zwischen den Lehrämtern führen zu Besoldungsunterschieden, was sich insbesondere für die Schulformen der Sekundarstufe I zeigt. Eine von der GEW erarbeitete Übersicht über die Gehälter vergleicht als kleinsten gemeinsamen Nenner und zugleich „unteren" und „oberen" Rand die Lehrämter „Grundschule" und „Studienrätin/rat am Gymnasium". Grundschulen sind überall der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet, an Gymnasien gilt die Besoldungsgruppe A 13. Wegen der teilweise vorhandenen Unterschiede je nach Einstiegsalter werden in der Tabelle Berufsanfänger/innen mit 27 Jahren (Minimum nach Abitur, Wehr- oder Zivildienst, Studium und Referendariat) und mit 31 Jahren (Durchschnittsalter nach dem Referendariat) abgebildet. Da einige Bundesländer Lehrkräfte grundsätzlich nur im Angestelltenverhältnis einstellen, enthält die Tabelle die bundesweit einheitlichen Bruttowerte für angestellte Lehrkräfte an Grundschulen bzw. Gymnasien.

Weitere Informationen:
Die Tabelle steht zum Download auf
www.gew.de/Lehrerbezahlung_Wer_bietet_mehr.html

Quelle: Beamten-Magazin 08/2010




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