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Weniger Freistellungstage vorgesehen
Der DGB verbucht Teilerfolge mit seiner Kritik an dienstrechtlichen Änderungen für schleswig-holsteinische Beamtinnen und Beamte. Das Mitbestimmungsgesetz bleibe im Kern unverändert, teilt der DGB mit. Dennoch kämpft er für Korrekturen. Denn im Kabinettsbeschluss zum Haushaltsbegleitgesetz ist vorgesehen, die Freistellungsstaffel für die örtlichen Personalräte anzuheben. Die erste volle Freistellung eines Personalrats wäre damit nicht mehr ab 200 Beschäftigten, sondern erst ab 300 möglich. Für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist pro Personalratsmitglied nur noch ein Freistellungsanspruch von zehn Arbeitstagen vorgesehen. Protest erzeugen auch Änderungen der Mitbestimmungsvorschriften im neuen Hochschulgesetz. Demnach wäre der Personalrat bei organisatorischen Veränderungen an der Universitätsklinik nicht mehr eingebunden. Umstrukturierungen würden damit behindert, rügen DGB, ver.di und GEW.
Quelle: Beamten-Magazin 08/2010