DGB: Regelung benachteiligt Leistungsträger; Mecklenburg-Vorpommern

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DGB: Regelung benachteiligt Leistungsträger

Der DGB Nord hat seine Kritik am Entwurf für eine neue Laufbahnverordnung in Mecklenburg-Vorpommern erneuert. Er äußert sein Bedauern darüber, dass kaum eine Anregung aus dem Beteiligungsgespräch aufgegriffen wurde. Der DGB bemängelt, dass die Gewerkschaften nicht in die Ausgestaltung der Beamtenausbildung einbezogen werden. Der Aufstieg, beispielsweise in das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, werde nicht vereinfacht. Er bleibe Spitzenbeamtinnen und -beamten vorbehalten und hänge noch dazu von Eignungsprüfungen und formalisierten Fortbildungen ab. Der DGB vermisst Regelungen, die Beschäftigten bei Beurteilungen mehr Rechte einräumen. Quotenregelungen im Beurteilungswesen würden leistungsstarke Beamtinnen und Beamte benachteiligen, die in einer Abteilung mit weiteren Leistungsträgerinnen und -trägern arbeiten. Schwächere Mitarbeiter/innen würden bevorzugt.

Quelle: Beamten-Magazin 08/2010




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