DGB will Gesundheitsvorsorge zur Pflicht machen; Baden-Württemberg

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DGB will Gesundheitsvorsorge zur Pflicht machen

Gesundheitsvorsorge und Qualifizierung finden im Gesetzentwurf zur Dienstrechtsreform in Baden-Württemberg keine Berücksichtigung. Das kritisiert der DGB in einer ersten Stellungnahme. Gesundheitsförderung sei wichtig, um die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu erhalten – insbesondere, da die Landesregierung das Pensionseintrittsalter erhöhen wolle. Der DGB lehnt die Anhebung auf 67 Jahre ab, ebenso wie eine längere Lebensarbeitszeit bei Polizei, Feuerwehr und Justiz über das 60. Lebensjahr hinaus. Solange die Altersgrenzen realistisch nicht erreichbar seien, führe eine Erhöhung allein zu Kürzungen der Versorgungsansprüche. Der DGB fordert eine Verpflichtung zur Gesundheitsvorsorge und möchte mit der Landesregierung eine Vereinbarung zum Gesundheitsmanagement treffen. Er schlägt außerdem ein Gremium vor, das die Landesregierung in Fragen der beruflichen Bildung der Beamtinnen und Beamten und bei Problemen in der Anwendung des Laufbahnrechts zwischen den Ressorts und den Dienstherren berät. Auf Kritik stößt außerdem, dass der Entwurf nicht unter dem Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern angelegt sei. Der DGB fordert einen Rahmen, um Leistungen geschlechtsneutral zu bewerten und die Karriere von Frauen zu fördern.

Quelle: Beamten-Magazin 06/2010



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