Anzeigepflicht für gewerkschaftliche Tätigkeit vom Tisch; Baden-Württemberg

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Anzeigepflicht für gewerkschaftliche Tätigkeit vom Tisch

Nach heftigen Protesten verzichtet die badenwürttembergische Landesregierung im geplanten Dienstrechtsreformgesetz auf die umstrittene Anzeigepflicht für gewerkschaftliches Engagement. Der DGB hatte die Anzeigepflicht scharf kritisiert und wertet deren Wegfall als ersten Erfolg. Nun soll die sechswöchige Anhörungsfrist für den Entwurf eines Dienstrechtsreformgesetzes für weitere Änderungsvorschläge genutzt werden, kündigte DGBBezirkschef Nikolaus Landgraf an. Vor allem die geplanten Einschränkungen der Mitbestimmung der Personalräte sind dem DGB ein Dorn im Auge. Nach den Plänen der Landesregierung sollen Personalräte bei Personalangelegenheiten oder bei der Einführung neuer Arbeitsmethoden künftig nur noch eingeschränkt mitwirken dürfen. Ein „Irrweg" sei es auch, die Sonderaltersgrenzen für Feuerwehrleute, Polizei- und Justizvollzugsbeamte sowie Lehrkräfte anheben zu wollen. Die Absicht der Landesregierung, mit dem Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung nun endlich ernst zu machen, stößt beim DGB dagegen auf offene Ohren. Er verfolge schon länger das Ziel, mit der Landesregierung eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.

Quelle: Beamten-Magazin 05/2010




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