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Fortbildung per Computer
Beschäftigte des Landes Niedersachsen können sich künftig mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel weiterbilden. Der DGB und die Landesregierung haben zu diesem Zweck eine Vereinbarung über die Einführung und Nutzung von elektronischen Lehr- und Lernmethoden (E-Learning) abgeschlossen. Dabei sollen sowohl das Inter- und Intranet als auch CDs zum Lernen am Computer genutzt werden. Möglich ist auch eine Kombination von E-Learning und Präsenzschulung. E-Learning ist laut Vereinbarung Teil der Arbeitszeit. Lerntempo und -zeit können die Mitarbeiter/innen selbst bestimmen. Während der vereinbarten Lernzeit dürfen sie nur in dienstlichen Ausnahmefällen unterbrochen werden. Die Unterzeichner hoffen, mit der Vereinbarung den gestiegenen Fortbildungsbedarf kurzfristig und wirtschaftlich decken zu können.
Quelle: Beamten-Magazin 04/2010