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Beamte sollen Gewerkschaftsarbeit melden
Baden-Württembergs Regierung plant Einschnitte in der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst und eine Anzeigepflicht für gewerkschaftliches Engagement. Laut dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zur Dienstrechtsreform sollen Personalräte bei Personalangelegenheiten oder der Einführung neuer Arbeitsmethoden nur noch eingeschränkt mitwirken dürfen. Gewerkschaftliches Engagement müssten Beamtinnen und Beamte dem Dienstherrn künftig anzeigen. Er könnte die Tätigkeit untersagen oder einschränken, wenn dadurch dienstliche Interessen beeinträchtigt würden. Der DGB machte Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) in einem Gespräch deutlich, dass dies einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit darstellt. Er wies darauf hin, dass ehrenamtliches Engagement in Vereinen nicht anzeigepflichtig ist. Mappus sagte zu, dass Gewerkschaftsmitglieder nicht benachteiligt werden sollen. DGBBezirkschef Nikolaus Landgraf wirft ihm Wortbruch vor: „Die Verschlechterungen stehen im krassen Widerspruch zu den Versprechungen, die Stefan Mappus als designierter Ministerpräsident am 30. Januar auf der DGB-Bezirkskonferenz gemacht hat.“
Quelle: Beamten-Magazin 04/2010
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