Wasserschutzpolizei bleibt; Niedersachsen

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Wasserschutzpolizei bleibt

Die Wasserschutzpolizei Hamburg wird nicht vom Standort Cuxhaven abgezogen. Der Hamburger Senat setzt die Sparpläne, wonach die Einsatzkräfte nur vom Hamburger Hafen aus operieren sollten, nicht um. Die Hamburger Polizei unterhält ein Revier auf niedersächsischem Boden, um die Sicherheit auf der Elbe zwischen Hamburg und Cuxhaven zu gewährleisten. Für die Aufgaben, die sie auch für Niedersachsen und Schleswig-Holstein wahrnimmt, zahlen diese Länder Geld an Hamburg. Der Senat hat beschlossen, dass der Staatsvertrag zwischen den Ländern weiter erfüllt wird. Auch das Küstenstreifenboot „Bürgermeister Brauer“ bleibt in Cuxhaven. Einige der rund 45 Beschäftigten des Reviers sollen jedoch nach Hamburg versetzt werden. Dennoch können die bisherigen Aufgaben laut GdP weitestgehend erfüllt werden. Der niedersächsische Landesvorsitzende Bernhard Witthaut nennt die Entscheidung des Senats „sach- und fachbezogen richtig“. Die GdP hatte sich für den Standort Cuxhaven eingesetzt. Nur so könne die Sicherheit auf der Elbe und in der Deutschen Bucht gewährleistet werden.

Quelle: Beamten-Magazin 03/2010



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