DGB will mehr Klarheit zu Besoldungsstufen; Baden-Württemberg

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DGB will mehr Klarheit zu Besoldungsstufen

Der DGB Baden-Württemberg sieht Erklärungsbedarf bei einigen Eckpunkten zur Dienstrechtsreform, die der Ministerrat vorgelegt hat. Zu ungenau seien etwa die Besoldungsstufen beschrieben. Es sei nicht ersichtlich, ob es bei den bisher zwölf Stufen bleibe oder ob z. B. die Tabelle des Bundes mit acht Stufen angelegt werde. Da die Endstufe nicht erwähnt wird, befürchtet der DGB, dass sie abgesenkt und damit die Versorgung weiter gemindert werden kann. Positiv bewertet der DGB die Absicht, Beförderungsmöglichkeiten auszubauen. Fraglich sei allerdings, ob das Volumen der künftig entfallenden Leistungsstufen ausreicht, um zusätzliche Beförderungsstellen zu schaffen. Sehr kritisch sehen die Gewerkschafter, wie Mittel für die Vergabe von Leistungsprämien erwirtschaftet werden sollen. Soweit dazu nicht besetzte Stellen genutzt würden, müsste das verbleibende Personal die Aufgaben miterfüllen. Das führe in der Regel zu weiterer Arbeitsverdichtung, warnt der DGB. Ob die Beschäftigten, die zusätzliche Arbeit auf sich nehmen, eine Prämie bekommen, sei ebenso unklar wie die Kriterien für deren Vergabe. Die Eckpunkte bilden die Grundlage für Gesetzentwürfe, die bis Ostern erwartet werden.

Quelle: Beamten-Magazin 03/2010



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