DGB empört über Beschluss zur Dienstrechtsreform; Sachsen

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DGB empört über Beschluss zur Dienstrechtsreform

Das sächsische Kabinett hat Eckpunkte für eine Reform des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts beschlossen. Darin vorgesehen ist, die Regelaltersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand wie im Rentenrecht von 65 auf 67 Jahre anzuheben. Die besonderen Altersgrenzen für Beamtinnen und Beamte bei Polizei und Feuerwehr sollen von 60 auf 62 Jahre steigen. Mit scharfer Kritik reagierte der DGB auf den überraschenden Beschluss und sprach von „undemokratischer Geheimhaltungspolitik“. Der stellvertretende Bezirksvorsitzende Markus Schlimbach: „Der gute demokratische Anstand hätte es verlangt, dass die Gewerkschaften vor einem Kabinettsbeschluss an der Dienstrechtsreform beteiligt werden.“ Die Rente mit 67 gehöre wegen der aktuellen Arbeitsmarktlage auf den Prüfstand. Sachsens Regierung solle die Überprüfung abwarten und nicht vorher Fakten schaffen. Mit der Anhebung der besonderen Altersgrenze für Polizei und Feuerwehr zeige sie ihre Missachtung gegenüber der Leistung dieser Beamtinnen und Beamten.

Quelle: Beamten-Magazin 02/2010

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