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GEW streitet für streikende Lehrer
Die GEW will gegen Sanktionen des hessischen Kultusministeriums für Teilnehmer/innen am Lehrerstreik vorgehen. Sie beruft sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und hat Informationen zusammengestellt, die Betroffene in möglichen Verfahren nutzen sollen. Es sei „inakzeptabel, wenn die Landesregierung, die für die schlechten Arbeitsbedingungen verantwortlich ist, sich wieder einmal auf eine obrigkeitsstaatliche Auslegung des Beamtenrechts zurückziehen will und gegen diejenigen, die sich mit ihrer Teilnahme am Streik für Verbesserungen engagiert haben, Sanktionen ausspricht". Das Ministerium beabsichtigt, Missbilligungen gegen verbeamtete Streikende auszusprechen und Angestellte abzumahnen. Dem Aufruf der GEW, für bessere Arbeitsbedingungen und kürzere Arbeitszeiten zu streiken, waren am 17. November rund 5.000 Lehrer/innen gefolgt. Rechtliche Hinweise finden Betroffene im Mitgliederbereich der GEW-Homepage www.gew-hessen.de unter den Stichworten „Arbeitsniederlegung", „Arbeitsrecht" und „Angestellte".
Quelle: Beamten-Magazin 02/2010
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