Versorgungsausgleich für Vollzugsbeamte gestrichen; Hamburg

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Versorgungsausgleich für Vollzugsbeamte gestrichen

Beamtinnen und Beamte in Hamburgs Polizei, Feuerwehr und Strafvollzug erhalten keine Ausgleichszahlung mehr beim Eintritt in den Ruhestand. Die Regierungskoalition aus CDU und Grün-Alternativer Liste hat die Einmalzahlung, die ihnen wegen der vorgezogenen Altersgrenze von 60 Jahren gewährt wird, ab 2011 gestrichen. Bisher erhielten Vollzugsbeamtinnen und -beamte bei der Pensionierung einmalig bis zu 4.091 Euro als Ausgleich dafür, dass sie vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren ausschieden und ihre Pensionsansprüche nicht mehr stiegen. Der DGB bezeichnet die Änderung im neuen Besoldungs- und Versorgungsrecht als skandalös. Da die Regelaltersgrenze nun auf 67 Jahre angehoben wurde, hätte der Versorgungsausgleich steigen müssen, argumentiert er. Ein Antrag der SPD gegen ein „Sonderopfer für die Vollzugsbediensteten“, der den Protest des DGB aufgriff, blieb erfolglos.

Quelle: Beamten-Magazin 02/2010





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