Lebenspartnerschaften werden gleichgestellt; Schleswig-Holstein

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Lebenspartnerschaften werden gleichgestellt

Der DGB begrüßt, dass Schleswig-Holstein Beamtinnen und Beamten in eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr Rechte einräumen will. Ein Gesetzentwurf sieht vor, sie im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Eheleuten gleichzustellen. Der DGB fordert diese Gleichstellung allerdings rückwirkend ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes 2001, das die rechtliche Grundlage für Partnerschaften zwischen Homosexuellen legte. Die Landesregierung plant die Gleichstellung ab 1. Januar 2010. Nicht für vertretbar hält der DGB die Regelung im Landesbeamtengesetz, wonach beurlaubte Lehrer/innen erst mit dem Ende des Schulhalbjahres in den Ruhestand versetzt werden und nicht mit Erreichen der Altersgrenze. Damit würden ihnen mehrere Monate lang Pensionsansprüche vorenthalten, kritisiert der DGB. Er schlägt vor, die Regelung ausschließlich auf Lehrer/innen im aktiven Dienst zu beziehen. Sie soll verhindern, dass Schüler/innen während des Schulhalbjahres ihre Lehrer/innen verlieren.

Quelle: Beamten-Magazin 01/2010




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