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Für gute Arbeit im öffentlichen Dienst
Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock zum Gesundheitsmanagement in der Bundesverwaltung
Nach intensiven Verhandlungen haben sich DGB, dbb beamtenbund und tarifunion sowie das Bundesinnenministerium auf gemeinsame Ziele geeinigt, um die Gesundheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes zu fördern. Mit der „Gemeinsamen Initiative zur Förderung des Gesundheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ haben wir einen ersten Erfolg verbuchen können. Wir sind unserem Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern, ein Stück nähergerückt. Denn für den DGB steht fest, Arbeit darf nicht krank machen. Gute Arbeit im öffentlichen Dienst muss drin sein. Die Initiative soll bewirken, dass Gesundheitsförderung in der Bundesverwaltung ganz oben auf der Agenda steht. Das gilt für die Behördenleitungen und Dienstvorgesetzten ebenso wie für die Personalvertretungen. Alle betrieblichen und behördlichen Prozesse, die dazu beitragen können, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern, sollen bewusst gesteuert und in ein Gesamtkonzept integriert werden. Der Handlungsbedarf ist groß: Von der Gestaltung der Arbeitszeiten, z. B. in Schicht- und Wechselschichtdiensten bis zur Ausstattung der Arbeitsplätze gibt es zahlreiche Faktoren, die zu ungesunden Arbeitsbedingungen führen. Hinzu kommt, dass den Beschäftigten in immer kürzeren Intervallen Reform- und Modernisierungsprozesse zugemutet werden. Die Ansprüche an die Qualität der Arbeit steigen. Gleichzeitig wird Personal abgebaut und die Arbeitszeit angehoben. Die Belastungen sind erheblich. Eine leistungsfähige Verwaltung braucht aber gesunde, qualifizierte, motivierte und möglichst zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gesundheitsförderung ergänzt da den Arbeits- und Gesundheitsschutz um wichtige Aspekte. Viele ehrenamtliche Kolleginnen und Kollegen zeigten sich nach der Unterzeichnung der Vereinbarung erleichtert und ermutigt. Sie erhalten Rückenwind für Verhandlungen über Dienstvereinbarungen zum Gesundheitsmanagement in ihren jeweiligen Behörden. Arbeitgeber bzw. Dienstherren und Personalvertretungen können jetzt gemeinsam konkrete Maßnahmen festlegen. DGB und Gewerkschaften werden diese Prozesse unterstützen. Im Konsultationskreis zur Modernisierung der Bundesverwaltung, der dem Bundesinnenministerium zugeordnet ist, werden wir darauf achten, dass die Sicht und die Interessen der Beschäftigten nicht außen vor bleiben.
Quelle: Beamten-Magazin 01/2010