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DGB ist gegen weitere Leistungsprämien
Der DGB zeigt sich enttäuscht über die Vorschläge zur Reform des öffentlichen Dienstrechts in Hessen. Eine grundlegende Reform sei offenkundig nicht das Ziel, kritisiert der DGB nach einer ersten Bewertung des Berichts, den die von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) eingesetzte Mediatorengruppe im Dezember vorgelegt hat. Insbesondere das geforderte einheitliche Personalrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bleibe außen vor. Die geplante Anhebung der Regelaltersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand von 65 auf 67 Jahre wie in der gesetzlichen Rentenversicherung lehnt der DGB ab. Das sei sowohl in der Rentenversicherung als auch im öffentlichen Dienst unsinnig und werde die Arbeitslosigkeit erhöhen, wenn nicht zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen würden. Auch die Fortentwicklung leistungsbezogener Besoldungselemente wie Prämien und Zulagen lehnt der DGB ab. Motivation und Einsatzbereitschaft der Beschäftigten würden am besten dadurch gesteigert, dass die Rahmenbedingungen der Arbeit wie Arbeitszeit, Einkommen, Gesundheitsfürsorge oder Altersvorsorge stimmen.
Quelle: Beamten-Magazin 01/2010