Neues Beamtenrecht ohne Altersteilzeit; Hamburg

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Neues Beamtenrecht ohne Altersteilzeit

In Hamburg ist am 1. Januar das neue Beamtenrecht in Kraft getreten. Zuletzt hatte der Innenausschuss noch Änderungen am Gesetzentwurf erzielt, die aus Sicht des DGB Verbesserungen bewirken. So gelten bei Eignungsuntersuchungen von Stellenbewerberinnen und -bewerbern die Grenzen des Gendiagnostikgesetzes, das etwa genetische Untersuchungen nur mit Einwilligung der betroffenen Person
erlaubt. Außerdem wurden die Datenschutzanforderungen für die elektronische Personalakte erhöht, indem technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen eingefordert werden. Erfolglos blieb der Vorstoß der Linken, die Altersteilzeit wieder einzuführen. Vertreter/ innen des Senats erklärten, die bisherigen Regelungen zum schrittweisen Übergang in den Ruhestand hätten keine Neueinstellungen gebracht. Eine Ausweitung der Beteiligungsrechte der Gewerkschaften unterblieb mit dem Hinweis, im neuen Gesetz werde es ein in Hamburg bisher nie da gewesenes Beteiligungsverfahren geben.

Quelle: Beamten-Magazin 01/2010



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