Verbesserte Urlaubsregelungen für zugewiesene Beamte; Bahn

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Verbesserte Urlaubsregelungen für zugewiesene Beamte

Zusatzurlaub für Schichtdienst wird nach den im Unternehmen geltenden tariflichen Regelungen nun auch für zugewiesene Beamtinnen und Beamte gewährt. In zügigen Verhandlungen hat TRANSNET erreicht, dass für die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten die positiven tariflichen Neuregelungen für Sonderurlaub inhaltsgleich umgesetzt werden. Dies bedeutet

  • für den Geltungsbereich des ProzessTV 2009: Die Schichtzusatzurlaubsregelung des § 2 der Anlage 6 zum Prozess TV 2009 wird sinngemäß angewendet.
  • für den Geltungsbereich des LfTV: Der Zusatzurlaub für Schichtdienst erfolgt zunächst gemäß den beamtenrechtlichen Bestimmungen des § 12 Abs. 2ff. EUrlV bis zu dessen maximaler Anspruchshöhe (vier Tage). Ein über das Volumen
    hinausgehender Zusatzurlaub wird nach Maßgabe des LfTV ungedeckelt ermittelt.

Quelle: Beamten-Magazin 01/2010

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