Versorgungszugänge von Lehrerinnen und Lehrern 1993 und 2008; Zahlen, Daten, Fakten

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Versorgungszugänge von Lehrerinnen und Lehrern 1993 und 2008

   Dienstunfähigkeit Erreichen einer Altersgrenze  Antragsaltersgrenze 60. Lebensjahr  Antragsaltersgrenze 63. Lebensjahr  Regelaltersgrenze 65. Lebensjahr 
 1993  54,09 %  45,71 %  3,52 %  35,64 %  6,55 %
 2008  22,45 %  77,49 %  9,01 %  29,06 %  39,42 %

Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6.1, eigene Berechnungen

Immer mehr Lehrkräfte erreichen die gesetzlichen Altersgrenzen. Ihr Anteil lag 2008 bei 77,5 Prozent gegenüber 45,7 Prozent 1993. Der Anteil der Lehrerinnen und Lehrer, die mit Vollendung des 65. Lebensjahres (Regelaltersgrenze) pensioniert wurden, ist bis 2008 auf rund 40 Prozent gestiegen, das sind 5 Prozent mehr als noch 2006. 1993 lag der Anteil bei nur 6,6 Prozent. Versorgungsabschläge und die Möglichkeit, durch Altersteilzeit frühzeitig aus dem aktiven Dienst auszuscheiden, dürften zu dem An stieg beigetragen haben. Von der Möglichkeit, mit 63 Jahren in den Ruhestand einzutreten (Antragsaltersgrenze) machten 2006 nur 29 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer Gebrauch (1993: 35,6 Prozent). Der Anteil der Lehrkräfte, die mit Vollendung des 60. Lebensjahres wegen Schwerbehinderung in den Ruhestand eingetreten sind, hat sich gegenüber 1993 fast verdreifacht (2008: 9 Prozent). Der Anteil der wegen Dienstunfähigkeit pensionierten Lehrkräfte ist weiter gesunken auf nunmehr 22 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 1993.

Quelle: Beamten-Magazin 12/2009



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