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Ärztliche Betreuung für Lehrer fehlt
Lehrer/innen müssen zum Schutz der eigenen Gesundheit immer wieder selbst aktiv werden. Darauf haben Fachreferentinnen und -referenten beim 3. Gesundheitstag für pädagogische Berufsfelder der GEW Thüringen hingewiesen. Insbesondere die Personalräte müssten immer wieder auf Probleme bei der Gesundheitsförderung und die Rechte der Beschäftigten aufmerksam machen. Gemäß Arbeitsschutzgesetz muss Lehrkräften betriebsärztliche Betreuung und Beratung angeboten werden. Dies erfolge jedoch in den Ländern äußerst unterschiedlich und wenig effektiv. Eine qualifizierte betriebsärztliche Betreuung, die den Besonderheiten der Lehrertätigkeit gerecht werde, fehle. Hauptproblem sei die Einordnung der psychischen Belastungen und die damit zusammenhängende Notwendigkeit einer Gefährdungsbeurteilung. Die Mediziner Dr. Reingard Seibt und Dr. Udo Rehm stellten ein Präventionskonzept vor, mit dem berufliche und gesundheitliche Risiken, aber auch Ressourcen, frühzeitig erkannt werden können. Das Dresdner Modell ist auf die Arbeitsbedingungen und Erkrankungen von Lehrkräften ausgerichtet. Es besteht aus Gefährdungsanalysen und arbeitsmedizinisch-psychologischen Vorsorgeuntersuchungen mit individueller Problemberatung.
Quelle: Beamten-Magazin 12/2009