GdP: Leistung zahlt sich nicht aus; Sachsen-Anhalt

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GdP: Leistung zahlt sich nicht aus

Im Entwurf für ein neues Besoldungsgesetz in Sachsen-Anhalt sind nach Auffassung der GdP Leistungsgesichtspunkte zu wenig berücksichtigt. Mit dem angekündigten Ziel, das Leistungsprinzip zu stärken, habe der Entwurf wenig zu tun, kritisiert die GdP in einer Stellungnahme. Die Landesregierung will das Leistungsprinzip stärken, indem der Aufstieg in den Besoldungsstufen künftig nicht mehr nach Lebensalter erfolgen soll. Maßstab soll die geleistete Dienstzeit sein. Der Paragraf „Prämien und Zulagen für erbrachte Leistungen“ kann nach Auffassung der GdP gestrichen werden. Die Landesregierung habe seit 1997 die Möglichkeit, leistungsorientierte Bezahlelemente in der Besoldung einzuführen. Offensichtlich mache sie davon jedoch keinen Gebrauch, da ihr bewusst sei, dass dies nicht durchführbar sei.

Quelle: Beamten-Magazin 12/2009



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