Beteiligungsrechte bleiben hinter Erwartungen zurück; Rheinland-Pfalz

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Beteiligungsrechte bleiben hinter Erwartungen zurück

Enttäuscht zeigt sich der DGB Rheinland-Pfalz vom Entwurf für ein neues Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG). Der Entwurf schöpfe die Möglichkeit, die Beteiligungsrechte der Personalvertretung auszuweiten, nicht voll aus. Darüber hinaus versuche die Landesregierung in einigen Bereichen erneut, bisher günstigere Regelungen einzuschränken. Im Mittelpunkt steht die Forderung, Einschränkungen der Mitbestimmung durch die Novellierung des LPersVG im Jahr 2000 wieder aufzuheben. Die Eingriffe des Gesetzgebers gingen nach Ansicht des DGB weit über die Auflagen des Verfassungsgerichts hinaus und schufen einen „mitbestimmungsfreien Raum“.

Quelle: Beamten-Magazin 12/2009



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