Land forscht weiter nach Stasi-Vergangenheit; Mecklenburg-Vorpommern

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Land forscht weiter nach Stasi-Vergangenheit

Mecklenburg-Vorpommern wird Bewerber/innen für herausragende Beamtenfunktionen weiterhin auf eine mögliche Stasi-Vergangenheit überprüfen. Das stellte Innenminister Lorenz Caffier (CDU) klar. Nach dem neuen Stasi-Unterlagengesetz von 2007 sei eine Regelüberprüfung aller Beamtinnen und Beamten jedoch nicht mehr möglich, erläuterte er. „Überprüfungen gehen nur noch für einen bestimmten Personenkreis, und das behalten wir auch bei." Der Bundestag hat mit dem Beamtenstatusgesetz, das seit 1. April gilt, für die Landesbeamtinnen und -beamten die Voraussetzungen für die Berufung ins Beamtenverhältnis geregelt. Als Eignungsvoraussetzung ist u. a. das Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung genannt. Eine frühere Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR kann Caffier zufolge ein Beleg dafür sein, dass ein Bewerber nicht die Gewähr hierfür bietet, weil er als Stasi-Mitarbeiter möglicherweise Menschenrechte verletzt hat. Im Entwurf zum neuen Landesbeamtengesetz sei die bisherige Regelung zur Stasi-Überprüfung nicht mehr erforderlich, weil die Länder hier keine Gesetzgebungskompetenz mehr haben.

Quelle: Beamten-Magazin 12/2009

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