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Altersaufbau der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in ausgewählten Aufgabenbereichen1
unter 25
25 - 35
35 - 45
45 - 55
55 - 60
60 und mehr
Polizei
6
19
27
34
11
2
Finanzverwaltung
5
14
26
35
13
6
Allgemeinbildende und berufliche Schulen
1
14
22
31
21
11
1 Stichtag: 30. Juni 2008
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6, 2008, eigene Berechnungen
Jeweils über ein Drittel der Beschäftigten an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, bei der Polizei und in der Finanzverwaltung ist zwischen 45 und 55 Jahren alt. Im Schulbereich ist ein weiteres Drittel sogar 55 Jahre und älter. Bei der Polizei ist die Situation nicht weniger dramatisch, da die Beschäftigten aufgrund besonderer Altersgrenzen früher aus dem Erwerbsleben aus scheiden. In den nächsten zehn bis 15 Jahren wird ein Groß teil der Beschäftigten in diesen Aufgabenbereichen
altersbedingt in den Ruhestand versetzt werden. Angesichts dessen muss der Generationswechsel so gesteuert werden, dass Wissen und Erfahrungen nicht verloren gehen, Polizei und Finanzverwaltung funktionsfähig bleiben und Schulen ihrem Bildungsauftrag auch künftig gerecht werden können.
Quelle: Beamten-Magazin 11/2009