Sicher Sparen mit staatlichen Zulagen; Service

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Sicher Sparen mit staatlichen Zulagen

Altersvorsorge spezial – Teil II

Die Kombination aus Sicherheit und guter Rendite hat die Riester-Rente zu einer der attraktivsten Sparformen auf dem Markt gemacht – gerade in Krisenzeiten. Riester-Renten unterliegen einer gesetzlichen Garantie. Alle in eine Riester-Rente eingezahlten Beiträge und Zulagen müssen zu Beginn der Auszahlungsphase für die Rente der Sparerin/des Sparers zur Verfügung stehen. Daher sind Riester-Renten eine besonders sichere Form der Altersvorsorge.

Staatliche Zulagen sichern

Der Staat fördert die Riester-Rente durch Zulagen. Es gibt eine Grundzulage für jede/n Sparer/in sowie Kinderzulagen für jedes kindergeldberechtigte Kind. Anleger/ innen unter 25 Jahren erhalten als Startkapital einmalig einen so genannten Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro. Die Zulagen werden vom Staat direkt in die Riester-Rente eingezahlt. Um diese Zulagen zu erhalten, muss ein bestimmter Mindestbetrag für die Riester-Rente aufgebracht werden. Er beträgt 4 Prozent des Bruttoeinkommens im Vorjahr, mindestens aber 60 Euro pro Jahr. Bei der Berechnung dieses Mindestbetrages werden die staatlichen Zulagen auf den Beitrag, den die Sparerin/ der Sparer selbst in die Riester-Rente einzahlen muss (Eigenbeitrag), angerechnet. Das bedeutet, dass die Sparerin bzw. der Sparer den notwendigen Eigenbeitrag um den Anteil der staatlichen Zulagen reduzieren kann. Die Sparerin/der Sparer kann aber auch einen höheren Eigenbeitrag aufwenden. Dies ist insbesondere für Anleger/ -innen sinnvoll, die besonderen Wert auf eine sichere Altersvorsorge legen, denn durch den gesetzlichen Kapitalschutz sind Anlagen in Riester-Produkte besser geschützt. Die staatlichen Zulagen können einen erheblichen Teil der Einzahlungen in eine Riester-Rente ausmachen. Je nach der jeweiligen Einkommenssituation und den Familienverhältnissen kann bereits mit einem relativ geringen Eigenbeitrag eine attraktive private Altersvorsorge aufgebaut werden. Gewerkschaftsmitglieder und deren Angehörige profitieren mit dem Altersvorsorgeprodukt „Das Renten-Plus“ zusätzlich von starken Sonderkonditionen.

Beispiel: Unverheirateter Single, keine Kinder

  • Das Jahresbruttoeinkommen 2008 betrug 30.000 Euro.

  • Der Mindestbetrag für 2009 ist 4 Prozent von 30.000 Euro = 1.200 Euro.

  • Die staatliche Zulage beträgt für das Jahr 2009 insgesamt 154 Euro.

  • Der notwendige Eigenbeitrag ergibt sich aus dem Mindestbetrag abzüglich der staatlichen Zulage, also: 1.200 Euro –154 Euro = 1.046 Euro
    Es müssen also mindestens 1.046 Euro im Jahr in die Riester-Rente eingezahlt werden. Daraus ergibt sich ein Monatsbeitrag von rund 87 Euro.

Zulagen unbedingt beantragen

Um die staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen die Anleger/innen zunächst aktiv werden und die Zulagen auch beantragen. Untersuchungen haben gezeigt, dass jede/r zweite Anleger/in mit einem Riester-Vertrag keinen Zulageantrag gestellt hat. Den Sparerinnen und Sparern geht dadurch bares Geld verloren, das beim Aufbau der Altersvorsorge fehlt. Gerade bei Familien mit einem oder mehreren Kindern kann der Anteil der Zulagen bei den Einzahlungen in die Riester-Rente sehr hoch sein. Die in Aussicht gestellte Rente kann nur erzielt werden, wenn die Zulagen schnell beantragt und dem Riester-Vertrag gutgeschrieben werden. Der Zulageantrag kann erstmalig nach Ablauf des Jahres gestellt werden, in dem der Riester-Vertrag abgeschlossen wurde. Zur Vereinfachung kann einmalig ein so genannter Dauerzulageantrag gestellt werden, der dann auch für die Folgejahre gilt. Viele Anbieter von Riester-Produkten unterstützen ihre Kunden bei der Antragstellung. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung können Anleger zusätzlich einen steuerlichen Sonderausgabenabzug geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug günstiger sind.

Weitere Informationen zu diesem Thema im Internet unter:

www.das-rentenplus.de

Quelle: Beamten-Magazin 11/2009







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