Lebenspartner sollen Zuschlag bekommen; Nordrhein-Westfalen

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Lebenspartner sollen Zuschlag bekommen

Der DGB Nordrhein-Westfalen (NRW) fordert für Beamtinnen und Beamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften die gleichen Rechte wie für Eheleute. Ungerechtigkeiten gebe es vor allem noch im Besoldungs- und Versorgungsrecht, stellt der DGB fest. Er möchte, dass insbesondere der Familienzuschlag für gleich geschlechtliche Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften ins Landesbeamtenrecht aufgenommen und rückwirkend ausgezahlt wird. Der DGB sieht sich in seiner Rechtsauffassung durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, das die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft für verfassungswidrig erklärte. NRW hat bereits Angleichungen beim Sonderurlaub und im Beihilfesystem vorgenommen.

Quelle: Beamten-Magazin 11/2009



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