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GdP: Versorgungsrücklage nicht gefährdet
In Bremen droht nach Informationen der GdP kein Eingriff in die Versorgungsrücklage der Beamtinnen und Beamten. Wie die Gewerkschaft mitteilt, plant Bremen im Gegensatz zu Niedersachsen nicht, das Sondervermögen vorzeitig anzutasten. „Auch die regelmäßigen Einzahlungen der Besoldungs- und Versorgungsempfänger/innen werden nicht an gerührt“, heißt es in der Information. „Lediglich die Zinsgewinne werden schon seit Jahren dem Haushalt Bremens zugeführt.“ In Niedersachsen will die Landesregierung bereits ab diesem Haushaltsjahr Mittel aus der Rücklage entnehmen, um Versorgungsausgaben zu decken. Bislang sind die Mittel bis 2017 gebunden. Ab 2018 sollen aus der Rücklage die dann fälligen Pensionszahlungen mitfinanziert werden, um den Haushalt zu entlasten.
Quelle: Beamten-Magazin 11/2009