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DGB lehnt Entwurf zur Besoldungsanpassung ab
Als unzureichend beurteilt der DGB Nordrhein-Westfalen den Gesetzentwurf, der das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten überträgt. Die erwogene Streichung der Einmalzahlung und die Halbierung des Sockelbetrags bei den Grundgehältern bedeute eine Kürzung von rund 250 Euro pro Jahr für Beamtinnen und Beamte. Der DGB sieht darin einen Wortbruch der Landesregierung, die eine 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses versprochen habe. Das Argument, dass den Beamtinnen und Beamten nur das zugestanden werden soll, was die Tarifbeschäftigten nach Streichung des Leistungsentgelts er halten, sei irrig. Denn diese Leistungskomponente sei den Beamtinnen und Beamten nie zugute gekommen.
Quelle: Beamten-Magazin 10/2009