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Gewerkschaften wollen Beschäftigte absichern
ver.di hat einen Tarifvertrag vorgelegt, der die Rechte der Beschäftigten bei der Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern sichern soll. U. a. schließt er für die Dauer von drei Jahren betriebsbedingte Kündigungen von Mitarbeiter/ -innen aus, deren Aufgaben verlagert oder deren Dienststelle im Zuge der Reform umstrukturiert oder aufgelöst wird. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf zur Kreisgebietsreform stellt die vom Umbau betroffenen Beamtinnen und Beamten den Tarifbeschäftigten insoweit gleich, als sie vor Ablauf von drei Jahren nicht in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden dürfen. Der DGB verlangt, dass Betroffene auch nach Ablauf dieser Frist nur in den Ruhestand versetzt werden dürfen, wenn sie nachgewiesenermaßen bei keinem anderen Dienstherrn im Land eingesetzt werden können. Die Reform soll eine zukunftsfähige Struktur der Landkreise und kreisfreien Städte schaffen. Dabei sollen auch Beschäftigte vom Land zu den Kommunen wechseln.
Quelle: Beamten-Magazin 10/2009