
Doppelt informiert: "Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte"! Für nur 19,50 Euro erhalten Sie 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte" sowie 1 x monatlich das Beamten-Magazin. Wir liefern bequem an Ihre Hausanschrift. Damit bleiben Sie in allen Fragen rund ums das Beamtenrecht auf dem Laufenden (u.a. Beihilfe, Beamtenversorgung, Besoldung). >>>Hier zur Bestellung
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte
Elternzeit für Großeltern geplant
Hamburgs Beamtinnen und Beamte sollen auch als Großeltern von der Elternzeit Gebrauch machen können. Eine Ergänzung der Elternzeitverordnung gemäß dem Bundeselterngeldgesetz soll es ermöglichen, dass Beamtinnen und Beamte Elternzeit nehmen können, wenn sie ihr Enkelkind selbst betreuen und erziehen. Voraussetzung ist, dass das Kind im selben Haushalt lebt und ein Elternteil minderjährig oder noch in Ausbildung ist. Die Großeltern sollen auch die Möglichkeit haben, das Kind zu betreuen und Teilzeit zu arbeiten. Der DGB unterstützt diese „familienpolitische Förderung“.
Quelle: Beamten-Magazin 10/2009